Von der Verantwortung des Gastwirtes (Zapfologe). Vom Ende der Happy Hour.

In den gastgewerblichen Gedankensplittern schreibt Herr Schollmann von einem Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz: Gaststaette darf alkoholische Getränke nicht zu reduzierten Preisen verkaufen.

In Kürze: So ein übler Zapfologe wollte eine 1 € Party organisieren (und eine 10 Drinks für Zehn Euro Party). Das Verwaltungsgericht hat ihm dies verboten:

"Die "1 Euro-Party" begründe für die insbesondere jugendlichen Besucher der Veranstaltung eine hinreichend konkrete Gesundheitsgefahr. Denn das Preiskonzept "viel Alkohol für wenig Geld" könne die vom Antragsteller speziell angesprochene Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu veranlassen, Alkohol im Übermaß zu konsumieren. Dies gelte erst recht für die "10 für 10"-Veranstaltung. Der Gesundheitsgefährdung könne nicht entgegengehalten werden, es sei bei Jugendlichen nicht unüblich, alkoholische Getränke außerhalb des Lokals oder vor dessen Besuch zu konsumieren, um die Kosten für Getränke niedrig zu halten (sog. "Vorglühen")"

Man kann dem Verwaltungsgericht dankend. Denn solche 1 € Partys sind das Ende der Zivilisation. Das hat für mich aber eher ästhetische Gründe. Denn rein rechtlich finde ich die Argumentation des Gericht bezüglich des Preiskonzeptes "viel Alkohol für wenig Geld" interessant. Das gesetzliche Ende der Happy Hours ist Nahe! Auch dafür mag man gefühlt dankbar sein. Aber, es bleibt die Frage, nach welchen Massstäben hier gemessen wurde?

 Ich finde diese Rechtsprechung schwierig, ja willkürlich. "Viel Alkohol für wenig Geld" ist (leider) immer noch die Verkausstrategie für viele Gastronomen und Spirituosen Hersteller. Aber, mit welchen Massstäben misst das Gericht? Nehmen wir die üblichen Berentzen, Wollenbrink etc. Produkte (Fruchtschnäpse) liegen diese in der Regel bei unter 6 € im Supermarkt, bei Angeboten unter 5 €. Wenn ich solch einen 2 cl Schnaps im 2 cl Glass beispielsweise für nur 50 Cent anbiete, verkaufe ich solch eine Falsche rein rechnerisch für 17,50 € (bei 35 Glas). (Von einem €uro will man hier gar nicht reden). Damit liegt mein Wareneinsatz für diesen Verkauf rechnerisch bei  unter 30 %. Und damit liegt er unter dem Wareneinsatz vom Le Lion. Im Grunde genommen betreibe ich also in der Hamburger Innenstadt eine Schand-Bude - Viel Alkohol für wenig Geld! Ich rechne also in den nächsten Tagen mit einem Schreiben der Verwaltungsgerichte, die mir den Betrieb meiner Unternehmung untersagt, beziehungsweise mich zum deutlichen Erhöhen der Preise aufruft.

Nun, Spaß beiseite. Das jugendliche "Komasaufen" oder dieses zu Fördern, soll hier nicht schön geschrieben werden. Wenn der Gastwirt Alkohol an Minderjährige ausschenkt gehört dies vom Ordnungsamt kontrolliert und diesem dann die Konzession entzogen. Da brauch es keiner neunen Gesetzes Entscheidungen. Die Frage die so eine Entscheidung aufwirft, ist: Wo soll die Reise hingehen?

Warum sich nun Angestellte des höchstverschuldeten, größten Pleiteunternehmens der BRD, der Staat selbst, anmaßt auch nur einen Funken von Betriebswirtschaft zu verstehen, ist ein anderes Blatt.

Wenn der USP einzig und allein "billig" ist, ist man meiner Meinung nach aus betriebswirtschaftlicher Sicht schlecht und kurzfristig aufgestellt. Und Alkohol an Jugendliche auszuschenken ist kein Kavaliersdelikt. Das diese Kontrolle des Koma Saufens von Kindern und Minderjährigen regelmässig zum Problem der Gastwirte erklärt wird statt, wie es richtig wäre, dies versagenden Eltern/Staat zuzuweisen, ist zwar schön einfach, aber nicht richtig.

Da fand ich in dem lesenswerten Artikel "Der Zaubertrank" von Stefan Gabanyi in der Süddeutschen eine interessante Aussage:

"Wie Peter Richter in seinem neuen, sehr unterhaltsamen und fundierten Buch Über das Trinken zeigt, hat sich der Anteil der 12- bis 25-Jährigen, die mindestens einmal pro Woche Alkohol trinken, seit 1973 halbiert. Richter sieht hier eine Kampagne am Werk, die uns die Lust am Alkohol ebenso austreiben will, wie die auf Nikotin und die das Trinken nicht nur gesellschaftlich, sondern auch auf gesetzlichem Wege ächten wird"

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