Von der Verantwortung des Gastwirtes (Zapfologe). Vom Ende der Happy Hour.
In den gastgewerblichen Gedankensplittern schreibt Herr Schollmann von einem Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz: Gaststaette darf alkoholische Getränke nicht zu reduzierten Preisen verkaufen. In Kürze: So ein übler Zapfologe wollte eine 1 € Party organisieren (und eine 10 Drinks für Zehn Euro Party). Das Verwaltungsgericht hat ihm dies verboten: "Die "1 Euro-Party" begründe für die insbesondere jugendlichen Besucher der Veranstaltung eine hinreichend konkrete Gesundheitsgefahr. Denn das Preiskonzept "viel Alkohol für wenig Geld" könne die vom Antragsteller speziell angesprochene Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu veranlassen, Alkohol im Übermaß zu konsumieren. Dies gelte erst recht für die "10 für 10"-Veranstaltung. Der Gesundheitsgefährdung könne nicht entgegengehalten werden, es sei bei Jugendlichen nicht unüblich, alkoholische Getränke außerhalb des Lokals oder vor dessen Besuch zu konsumieren, um die...