Deutschland Deine Steuer "Fehler" - Wie man mit Pfand extra "Gewinn" macht?

Heute sitze ich am Schreibtisch und bringe, erneut, die Ergebnisse der Inventur Zählung zu Beginn des Jahres in Finanzamtfreudiges Format. Ich muss zu meiner Schande gestehen, das mir in der letzten Inventur ein Fehler unterlaufen ist. Ich hatte 2008 das Pfand vergessen. Auf dem Weg zur Perfektion (naja, wenn man es schön reden will), habe ich dieses Jahr fleissig Leergut/Pfand gezählt.

Gerade beim Fentimans, das mit 25 Cent bepfanded wird, kommen einige Mengen zusammen. Knapp 400 Euro Fentiman Pfand im Keller ist durchaus eine Position, die in die kaufmännsich korrekte Inventur gehört.

Dabei ist mir gerade aufgefallen, das es einen Steuer "Fehler" bei der Einführung des Pfandes gab. So zumindest der Tenor, wenn man den Sachverhalt googelt. Zum Sachverhalt: Fentimans hat beispielsweise 25 Cent Pfand, die meisten gängigen Flaschen 15 Cent und Bier in der Regel 8 Cent pro Flasche. Das interessante ist, das man diese Werte aus der Pfandrückgabe im Supermarkt kennt. Erst jetzt ist mir aufgefallen, das bei gewerblicher Belieferung die selben Werte NETTO in Rechnung gestellt werden, d.H. für Fenitmans zahle ich Brutto 30 Cent Pfand ?

Dies ist, soweit ich das ergoogeln konnte korrekt? So ist es aber bei allen Flaschen: Cola, Bier, Wasser etc.

Fragen an die Leserschaft:

Warum werden gewerbliche  Bepfandungen zusätzlich besteuert, "private" hingegen nicht? Ist das Rechtens?

Wenn man nunmehr Ware im Einzelhandel kauft und über den Gewerblichen Handel zurückgibt, bekommt man die nicht gezahlte MwSt in Höhe von 19% ausgezahlt .... korrekt?

Das heißt: zusätzlicher Cash Flow für geschickte Pfand Umlenkung? Wäre das Steuerbetrug?

Nun will man ja in der Regel keinen geschätzten Fachhändler "nerven" und es sind damit ja keine großen Summen zu machen: aber andererseits finde ich die Vorstellung des "Zivilen-Steuer Ungehorsames" aller Gastronomen eine charmante Vorstellung...

Oder haben da FDP Lobbyisten wieder Ihre Hände im Spiel?

Kommentare

  1. Nur in aller Kürze.

    Als wir Fentimans ins Sortiment aufgenommen haben, bin ich im Zuge der Frage der Preisgestaltung über exakt diese Problematik gestolpert und habe deshalb in Bezug auf das Pfand Supermarktbons kontrolliert und entsprechende Preisanfragen bei Großhändlern gemacht.

    Ergebnis: der Supermarkt weist korrekt die MwSt. aus (bei ihm sind die 25 Cent also brutto). Der Großhändler hat es so wie von Dir beschrieben gemacht.

    Wir unsererseits haben uns selbstverständlich sowohl unseren Gastronomiekunden als auch unseren Endverbrauchern gegenüber entschieden, den unseres Erachtens steuerlich korrekten Weg zu gehen: in 25 Cent Pfand sind 19% MwSt. enthalten - basta!
    Und so wird es auf unseren Rechnungen auch ausgewiesen.

    LG, Cirsten

    AntwortenLöschen
  2. interessant wäre noch ob der gutgeschriebene Betrag für die Pfandrücknahme brutto oder netto erscheint...

    AntwortenLöschen
  3. Die PfandRÜCKgabe muss natürlich auch mit brutto/netto ausgewiesen werden... brutto €0,25=netto €0,21. Wer's korrekt verkauft, hat's für die Rückgabe ja eh in der Kasse drin...

    AntwortenLöschen
  4. Da fällt mir folgender Song ein:
    http://www.youtube.com/watch?v=72xSweE2GjU

    Beantwortet zwar nicht die Frage, passt aber zum Thema...

    AntwortenLöschen
  5. Eine Dose Red Bull (das Beispiel trifft Dich sicher nicht so sehr Jörg ;-)) im LEH ist mit 25ct brutto bepfandet.
    Beim GFGH erhalte ich für ein 24er-Tray 6,00 EUR, also 25ct. NETTO. Das ist natürlich schön.
    Diese Differenz ist zunächst mal als Ertrag zu sehen. Der wiederum wird natürlich besteuert.
    Die Idee privat erworbene Flaschen bei der Rückgabe in den Unternehmenspfandkreislauf einzubringen wäre natürlich dumm, denn eine
    Pfanddifferenz, die über den üblichen Schwund durch Bruch und versehentliches Wegwerfen hinausgeht, riefe bei den Prüfern den Verdacht hervor, man hätte Ware im Einkauf nicht abgerechnet.
    Wenn man hingegen die Supermarktquittung ordnungsgemäß erfasst, sehe ich kein Problem. Der zusätzliche Ertrag durch die Pfanddifferenz wird ja ordnungsgemäß dem Gewinn hinzugerechnet.
    (Was der GFGH bei 10 Kisten Pfandrückgabe pro Woche ohne entsprechenden Einkauf sagt, bleibt dahingestellt.)
    Es ist bei einigen Fachhändlern auch so, dass sie mit Pfandausgleich liefern, das heißt nur Pfandware in gleicher Höhe der Lieferung mitnehmen.

    AntwortenLöschen
  6. Die METRO C&C machts genauso: 25 Cent zzgl. MwSt. Nach Rückfrage bei der Kassenaufsicht würden alle Großmärkte das so machen. Und es werden angeblich Leergutkonten pro Kunde geführt - warum wohl?

    Wieso und mit welchen Grumd verlangen Großmärkte hier mehr Pfand? Es macht doch nur noch mehr Aufwand, nun auch noch seine Kunden auf Pfandbetrug hin zu kontrollieren.
    Würden die Großmärkte ebenfalls nur 25 Cent inkl. MwSt verlangen, gäbe es dieses Problem doch gar nicht.

    AntwortenLöschen
  7. man kann ja nur als Gewerbetreibender bei den Großmärkten einkaufen bzw. Leergut zurückgeben. Muss man dann die gutgeschriebene MWSt bei der Umsatzsteuererklärung angeben? Dann hat man ja nix mehr davon.......

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts aus diesem Blog

BLOOM GIN - Mein persönliches Ende des 47% Wacholder Gin Absolutismus.

A discussion about woman in the bar industry

Why your Non-Alcoholic Spirit Brand will maybe fail...